Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Wanddruck-Dienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen wand-druck.ch und unseren Kunden. Sie gelten für alle Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Wanddruck.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen wand-druck.ch (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Wanddruck-Dienstleistungen in der Schweiz.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist genannt wird.
2.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Unterschrift beider Parteien oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Alle Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer erbringt Wanddruck-Dienstleistungen nach den vereinbarten Spezifikationen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und allfälligen Beilagen.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Bild-/Grafikdateien rechtzeitig und in ausreichender Qualität bereitzustellen.
3.3 Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Ausführung der Arbeiten nach dem Stand der Technik. Eine Garantie für bestimmte Eigenschaften, Haltbarkeit oder Erfolge wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übernommen.
3.4 Teilleistungen sind zulässig, sofern dem Auftraggeber die Teilleistung zumutbar ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
4.4 Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
4.5 Bei Aufträgen mit einem Wert über CHF 2'000.– kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von bis zu 50% verlangen.
5. Termine und Fristen
5.1 Vereinbarte Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
5.2 Kann der Auftragnehmer vereinbarte Termine aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Arbeitskampf, Materialengpässe, Wetterbedingungen bei Aussenarbeiten etc.), nicht einhalten, verlängern sich die Fristen angemessen.
5.3 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten am vereinbarten Termin durchgeführt werden können. Dies umfasst insbesondere den freien Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen sowie geeignete Arbeitsvoraussetzungen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu bedruckenden Flächen sauber, trocken, tragfähig und für den Wanddruck geeignet sind. Allfällige Vorarbeiten (Reinigung, Grundierung) sind im Preis nicht inbegriffen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
6.2 Der Auftraggeber hat die benötigten Bild- und Grafikdateien in ausreichender Qualität und mit allen erforderlichen Nutzungsrechten bereitzustellen. Der Auftragnehmer prüft die technische Eignung, nicht jedoch die rechtliche Zulässigkeit der Motive.
6.3 Verzögerungen, Mehrkosten oder Mängel, die durch nicht rechtzeitige, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.4 Der Auftraggeber hat Wertsachen, empfindliche Gegenstände und Möbel vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder abzudecken.
7. Urheberrechte und Nutzungsrechte
7.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Motiven, Bildern, Grafiken und sonstigen Vorlagen verfügt und diese für den vertragsgemässen Gebrauch verwenden darf.
7.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten durch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien entstehen. Dies schliesst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung ein.
7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos der ausgeführten Arbeiten zu Referenzzwecken, für Marketingmaterialien und zur Veröffentlichung auf seiner Website und in sozialen Medien zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
8. Gewährleistung und Mängel
8.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Arbeiten gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme.
8.2 Für Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung, natürliche Abnutzung, äussere Einwirkungen (z.B. mechanische Beschädigung, Feuchtigkeit) oder auf vom Auftraggeber beigestellte Materialien (inkl. Bilddateien) zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.
8.3 Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.
8.4 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Erst wenn die Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.5 Geringfügige Abweichungen in Farbe, Helligkeit und Struktur, die technisch unvermeidbar sind, stellen keinen Mangel dar.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.3 Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
9.5 Der Auftraggeber wird empfohlen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung für sein Gebäude abzuschliessen.
10. Kündigung, Stornierung und Rücktritt
10.1 Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Ausführungstermin kostenfrei stornieren.
10.2 Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin werden folgende Stornogebühren berechnet:
- 7-4 Tage vorher: 25% der Auftragssumme
- 3-2 Tage vorher: 50% der Auftragssumme
- 1 Tag vorher oder am Ausführungstag: 80% der Auftragssumme
10.3 Ist der Auftraggeber am vereinbarten Termin nicht anwesend (sofern Anwesenheit vereinbart), sind die vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt oder muss der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, abgebrochen werden, werden 100% der Auftragssumme fällig.
10.4 Bereits entstandene Kosten für Vorarbeiten, Materialien und Datenvorbereitung werden auch bei Stornierung in Rechnung gestellt.
11. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der DSGVO einzuhalten. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen.
12.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
12.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Wohnsitz zu verklagen.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand dieser AGB: November 2025
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